Beschreibung
Jahrmärkte haben in Mistelbach lange Tradition. Mistelbach besitzt nämlich seit dem 14. Jahrhundert das Marktrecht und somit das Privileg, Jahrmärkte am Hauptplatz abzuhalten. Dieses Recht konnte im Mittelalter nur durch den Landesherrn verliehen werden. In unserem Fall war es der Habsburger Herzog Albrecht III., der dem Markt Mistelbach am 14. April 1372 das Recht zur Abhaltung eines jährlichen großen Marktes zu Michaeli, am 29. September, gewährte.
Ein Jahrmarkt bedeutete damals einen großen wirtschaftlichen Aufschwung und Handelsimpuls für den Markt bzw. später die Stadt Mistelbach. Denn bei einem Jahrmarkt kamen nicht-ortansässige Händler nach Mistelbach und boten ihre Waren am Hauptplatz an. Viele Besucherinnen und Besucher von umliegenden Dörfern und Städten strömten deshalb am Jahrmarkttag nach Mistelbach. Neben der kaufkräftigen Kundschaft profitierten auch ortsansässige Wirte, Händler und Handwerker von dem Marktgeschehen. In den folgenden Jahrhunderten erhielt Mistelbach das Recht, drei weitere Jahrmärkte abzuhalten: Den Pfingstmarkt, den Fastenmarkt sowie einen Weihnachtsmarkt.