Beschreibung
Der Flohmarkt ist ein Gebrauchtwaren und Kleinantiquitätenmarkt. Er findet zwei mal im Jahr statt. Der Verkauf von Neuwaren, Lebensmitteln und alkoholischen Getränken ist untersagt. Motorfahrzeuge jeglicher Art dürfen weder vorgeführt noch verkauft werden. Das Feilbieten von Waffen und Munition einschliesslich Antikwaffen, so wie lebende Tiere, Drogen und pornographisches Material sind untersagt.
Teilnahme
Am Flohmarkt ist im Allgemeinen jedermann zugelassen. Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen, die politische oder ideologische Werbung betreiben sind von der Teilnahme ausgeschlossen (ausgenommen gemeinnützige Institutionen und nach Absprache mit der Märt – Organisation). Über die Teilnahme entscheidet endgültig der Organisator des Flohmarkts.
Der Floh- und Kleinantiquitätenmarkt findet bei jeder Witterung statt, d.h. die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme.
Bei Absage oder nicht erscheinen erhalten Sie keine Rückerstattung, falls Sie den Standplatz noch nicht bezahlt haben bis zum Flohmitag, dann erhalten Sie nachträglich die Rechnung für das nicht erscheinen, da ihr Standplatz für Sie reseviert wurde.
Randplätze dürfen nicht mit Waren über den gemieteten Platz belegt werden.